Abfalltransporte

Eine zentrale Neuerung der aktuellen Fassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes betrifft die Kennzeichnung der Fahrzeuge bei Transporten.

So müssen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen durch zwei deutlich erkennbare, rückstrahlende Abfallschilder in Form von weißen Warntafeln kenntlich werden. Diese sogenannten A-Schilder sind vorn und hinten anzubringen und kennzeichnen Abfalltransporte im öffentlichen Straßenverkehr.

Hierfür liegen uns die erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor und unsere gesamte Fahrzeugflotte ist gemäß deren Anforderungen ausgerüstet und gekennzeichnet.

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